Das Landgericht Köln hat bekanntlich in einem Urteil vom 7. Mai 2012 festgestellt, dass eine Beschneidung von Minderjährigen aus religiösen Motiven eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt. Es hat das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit in diesem Fall wegen der Endgültigkeit des Eingriffes höher gewichtet als das Erziehungsrecht der Eltern und deren Religionsfreiheit. Außerdem nimmt die Beschneidung nach Ansicht des Gerichts dem Kind die Freiheit, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können.* Man kann also nicht einfach sagen, das Gericht habe die Religionsfreiheit eingeschränkt. Es hat - unter anderem - die Religionsfreiheit der Eltern zugunsten der Religionsfreiheit ihrer unmündigen Kinder eingeschränkt.
In der schweizer Kirchenzeitung "reformiert" (Nr. 9.1/September 2012, S.3)** hat der reformierte züricher Kirchenratspräsident kürzlich vor "christlichem Imperialismus" gewarnt: "... sollen die Reformierten, die die Religion als etwas Wandelbares auffassen, Juden und Muslime auffordern, ihre Riten der Moderne anzupassen? Nein, sagt Müller und warnt vor einem 'christlichen Imperialismus', der nur noch durch den 'atheistischen Imperialismus' übertroffen werden könne. Zwang dürfe nicht an die Stelle von Dialog treten. Die reformierte Kirche setze sich, so Müller, für die Religionsfreiheit ein und damit 'auch für das Recht, Religion mit Riten auszugestalten, die uns vielleicht fremd sind'. Gegen Bannerträger der Moderne wie der [sic!] Strafrechtsprofessor Martin Killias argumentiert Müller: 'Es gibt gerade in der Moderne ein Recht, über einen Sinngehalt nachzudenken, der hinter die Grundvoraussetzungen der Moderne zurückgeht.'"
Was
dieses auf den ersten Blick nicht gerade klare "Argument" austragen
soll, ist mir allerdings nicht recht deutlich. Natürlich hat jeder und jede das
Recht, über vormoderne Sinngehalte nachzudenken - was auch immer damit genau
gemeint sein soll. (Ich vermute, dass Müller damit die Sinngehalte vormoderner
Rituale wie der Beschneidung meint.) Es bestreitet ja auch niemand jüdischen
und muslimischen Eltern, über mögliche Sinngehalte der Beschneidung
nachzudenken - die Frage ist, ob es ein Recht gibt, solche Rituale an wehrlosen
und zustimmungsunfähigen Kindern durchzuführen.
Dass Religionen ein Recht haben, fremdartige Riten zu praktizieren, mag man Müller zugestehen. Aber er wird doch wohl kaum ernsthaft bestreiten wollen, dass es Grenzen dieses Rechtes gibt. Man muss hier gar nicht an Dinge wie Menschenopfer oder rituelle Vergewaltigung denken. Wie steht es mit der religiös legitimierten Verheiratung von Kindern durch ihre Eltern? Oder religiös bedingten Forderungen einer Unterordnung von Frauen unter ihre Männer? Dürfen Eltern aus ihre Kinder aus religiösen Gründen von einer "weltlichen" Schulbildung fernhalten? Dürfen Eltern aus religiösen Gründen Bluttransfusionen für ihre Kinder verweigern?
Müller wird doch nicht im Ernst meinen, all dies sei durch ein Recht der Religionen auf fremdartige Riten und vormoderne Sinngehalte legitimiert. Wenn es ein solches Recht gibt, ist die Frage, wo seine Grenzen sind - und dieser Frage weicht Kirchenratspräsident Müller mit seinen nicht wirklich durchdachten Äußerungen mehr oder weniger geschickt aus. An die Stelle des Arguments tritt bei ihm am Ende die Rhetorik: Er nennt die Beschneidung einen "kleinen Schnitt". Ob sie so harmlos ist, ist aber gerade die Frage.
Dass Religionen ein Recht haben, fremdartige Riten zu praktizieren, mag man Müller zugestehen. Aber er wird doch wohl kaum ernsthaft bestreiten wollen, dass es Grenzen dieses Rechtes gibt. Man muss hier gar nicht an Dinge wie Menschenopfer oder rituelle Vergewaltigung denken. Wie steht es mit der religiös legitimierten Verheiratung von Kindern durch ihre Eltern? Oder religiös bedingten Forderungen einer Unterordnung von Frauen unter ihre Männer? Dürfen Eltern aus ihre Kinder aus religiösen Gründen von einer "weltlichen" Schulbildung fernhalten? Dürfen Eltern aus religiösen Gründen Bluttransfusionen für ihre Kinder verweigern?
Müller wird doch nicht im Ernst meinen, all dies sei durch ein Recht der Religionen auf fremdartige Riten und vormoderne Sinngehalte legitimiert. Wenn es ein solches Recht gibt, ist die Frage, wo seine Grenzen sind - und dieser Frage weicht Kirchenratspräsident Müller mit seinen nicht wirklich durchdachten Äußerungen mehr oder weniger geschickt aus. An die Stelle des Arguments tritt bei ihm am Ende die Rhetorik: Er nennt die Beschneidung einen "kleinen Schnitt". Ob sie so harmlos ist, ist aber gerade die Frage.
Erheblich
durchdachter - und interessanterweise im Gegensatz zum Kirchenratspräsidenten
auch mit theologischen Überlegungen - äußert sich demgegenüber der züricher
Strafrechtsprofessor Martin Killias (der auch in der reformierten Kirche engagiert
ist). Er kritisiert, dass bei einer Argumentation wie der von Michel Müller vorgetragenen
"die Religionsfreiheit über die Rechte des Kindes gestellt wird. Dabei
geht es um einen problematischen Begriff der Religionsfreiheit, verstanden
nämlich als die Freiheit, die Menschenrechte des Kindes zu relativieren. Dass
die Reformierten hier mitmarschieren, erstaunt mich", sagt Killias,
"denn im 19. Jahrhundert standen sie an der Seite derer, die die
laizistische Gesellschaft errichtet und genau diese Art von 'Religionsfreiheit'
bekämpft haben. Als Konfession, der wir die offene und freie Gesellschaft
weitgehend verdanken, sollten die Reformierten dazu beitragen, dass eine ernsthafte
Diskussion über die Beschneidung und andere Traditionen innerhalb der betroffenen
Religionsgemeinschaften in Gang kommt."
"Religionsfreiheit",
meint Killias weiter, "ist in erster Linie die Freiheit, eine Religionsgemeinschaft
zu verlassen und sich gegebenenfalls einer anderen anzuschließen - in vielen
Ländern steht darauf die Todesstrafe. Allerdings wird sie immer mehr zum Vehikel,
um Praktiken zu verteidigen, die den Wertvorstellungen unserer Gesellschaft widersprechen."
Auf die
Frage, ob sich die reformierte Kirche seiner Meinung nach zu wenig von anderen Religionen
absetze und zu stark als deren Anwältin auftrete, antwortet Killias:
"Genau das ist meine Sorge. Sie hilft damit auch den anderen
Religionsgemeinschaften nicht. Ein solidarischer Diskurs bedeutet, dass man die
eigenen Wertvorstellungen verteidigt und sich mitunter auch Kritik erlaubt. Ich
bin optimistisch, dass Religionsgemeinschaften sich modernen Wertvorstellungen
anpassen können - das beste Beispiel ist die katholische Kirche. Vor 150 Jahren
war sie gegen die Zivilehe, Mischehe, die öffentliche Schule und für die
Todesstrafe. Dass sie von diesen Positionen abrückte, war die Folge davon, dass
die Reformierten und Liberalen sich konsequent für den Vorrang der Menschenrechte
eingesetzt haben.“
Als
Strafrechtler plädiert Killias dafür, die Beschneidung als Körperverletzung zu
ahnden: "Dass das Entfernen der Vorhaut eine Körperverletzung ist, kann
man nicht ernsthaft bestreiten. Unsere Rechtsprechung betrachtet auch Impfungen
ohne Zustimmung des Betroffenen als Körperverletzung. Wenn Einzelne die
Beschneidung mit einer Schönheitsoperation gleichsetzen oder mit medizinischen
Vorteilen rechtfertigen, wäre ein Aufschub auf das Alter der religiösen
Mündigkeit mit sechzehn Jahren angezeigt." Dabei geht es Killias
ausdrücklich nicht darum, all denen den Prozess zu machen, die kleine Kinder
beschneiden. "Das Strafrecht setzt aber Wertmaßstäbe und hat Einfluss auf
die künftige Entwicklung der Gesellschaft." Diese müsse das Kölner Urteil
zum Anlass nehmen, nun vertieft "über die bisher tabuisierte
Knabenbeschneidung nachzudenken".
Dabei
hält es Killias für denkbar - und offenbar auch für wünschenswert - dass sich
im Judentum und im Islam die Haltung zum Ritual der Beschneidung und der Umgang
damit ändert: "... wäre es nicht denkbar, Kompromisse einzugehen? Etwa,
indem bestimmte Handlungen symbolisch vorgenommen werden? Die katholische
Kirche zum Beispiel hat sich doch auch dramatisch gewandelt! Wieso soll beim
Thema Beschneidungen ein gangbarer Weg ausgeschlossen sein? Auch im Islam und
im Judentum kann man hoffen, dass sich langfristig Formen von Religiosität
entwickeln werden, die eine Koexistenz mit den Werten unserer Gesellschaft
ermöglichen."
Als
"christlichen Imperialismus" kann man diese Haltung nicht im Ernst
bezeichnen. Es gehört ja wohl auch zur Freiheit einer Religion - hier der
Reformierten Kirche – mit anderen Religionen in ein kritisches Gespräch
einzutreten, solange man seinem Gesprächspartner mit Respekt und Toleranz
begegnet und sich auch selbst der Kritik stellt. Das christlich-jüdische Gespräch
ist - besonders im deutschsprachigen Raum – belastet durch die Shoa und eine
lange, weiter zurückreichende Geschichte eines christlichen Antisemitismus.
Diese Geschichte verpflichtet Christen heute zu besonderem Respekt vor dem
Judentum und zu einer besonderen Sensibilität gegenüber religiöser Intoleranz.
Sie verbietet aber nicht jegliche kritische Auseinandersetzung mit dem Judentum
aus christlicher Perspektive. Hinzu kommt, dass es eine ganze Reihe von
Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen den verschiedenen Konfessionen oder
Richtungen innerhalb des Judentums und des Christentums gibt, wobei Grenzlinien
oftmals quer durch beide Religionen verlaufen.
So werden
sich Liberale Juden und Christen gegenüber ihren orthodoxen bzw. fundamentalistischen
Religionsgenossinnen und -genossen darin einig sein, dass die Bibel nicht
einfach "Gottes Wort" ist, sondern historisch-kritisch betrachtet
werden muss. Das gilt natürlich auch für das an Abraham ergangene Gebot der
Beschneidung in Genesis 17. In der Forschung ist es umstritten, ob Abraham eine
historische oder eine rein legendarische Gestalt ist, wobei die neuere
Forschung u.a. aufgrund der vielen Anachronismen in der Überlieferung
mehrheitlich zu letzterem tendiert. Weitgehende Übereinstimmung besteht auch
darin, dass die Erzählung Genesis 17 nicht in der Zeit entstanden ist, in der
sie spielt (das wäre etwa die Mitte des 2. Jahrtausends vor unserer Zeitrechnung),
sondern wesentlich später, zur Zeit des babylonischen Exils oder kurz danach,
d.h. im 6. oder 5. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung). Erst in dieser Zeit
wurde die Beschneidung zum Zeichen des Bundes zwischen Abraham und seinen
Nachkommen und dem Gott Jahwe - wobei auch Ismael, der legendarische Ahnherr
der arabischen Stämme, beschnitten wurde.
Genesis
17 reagiert mit diesem "Beschneidungs-Bund" auf eine ältere
theologische Konzeption des "Gesetzes-Bundes", die in Exodus 19-24
und im Buch Deuteronomium vorliegt. Danach besteht der Bund zwischen Jahwe und
Israel darin, dass Israel die ihm von Mose übermittelten göttlichen Gesetze
befolgt und Jahwe es dafür segnet. Wenn Israel die Gesetze nicht befolgt,
bricht es den Bund und bringt den Fluch Jahwes über sich. Die Bücher der Könige
deuten den Untergang der Staaten Israel (722) und Juda (587) als Strafe Gottes
für sein Volk, das den Bund mit ihm gebrochen hat. Damit war die Verbindung zwischen
Jahwe und Israel aufgelöst. Man konnte allenfalls darauf hoffen, dass Jahwe mit
Israel einen neuen Bund schließen würde (so z.B. Jeremia 31), so wie er einst
schon am Sinai den von den Israeliten mit ihrem "Tanz ums goldene
Kalb" gebrochenen Bund erneuert hatte (Exodus 32-34), wie man sich nun zu
erzählen wusste.
Hier
setzt Genesis 17 an und sagt: Auch wenn der "Gesetzes-Bund" gebrochen
ist, gibt es doch noch einen älteren und grundlegenderen Bund, eben den
"Beschneidungs-Bund" mit Abraham. Dieser Bund forderte von den
Nachkommen Abrahams nur, dass sie ihre männlichen Kinder an deren achten
Lebenstag beschneiden. Als Genesis 17 verfasst wurde, war dies allem Anschein
nach eine allgemein anerkannte, selbstverständliche kulturelle Praxis. Nicht
nur die Israeliten beschnitten damals ihre Kinder, sondern auch die Ägypter,
die Edomiter, Moabiter und Ammoniter, und wie es scheint auch schon die vorisraelitischen
Bewohner Kanaans seit der Steinzeit. Indem Genesis 17 einen solchen weit
verbreiteten und selbstverständlichen Brauch zum Bundeszeichen stilisiert, kann
der Text einen Bund zwischen Jahwe und Israel konstruieren, der von der Übertretung
des göttlichen Gesetzes nicht tangiert wurde und deshalb in der Katastrophe
Israels und Judas Hoffnung auf eine heilvolle Zukunft machen konnte.
Diese
Antwort auf die Frage nach der Zukunft in der Katastrophe scheint nicht unumstritten
gewesen zu sein. Nach Deuteronomium 29 und 30 z.B. genügt es nicht, dass die
männlichen Israeliten beschnitten sind - davon ist in diesem Text gar nicht die
Rede. Vielmehr ist es nötig, dass Jahwe den Israeliten das Herz beschneidet -
also das Organ des Nachdenkens, Empfindens und moralischen Urteilens
(Deuteronomium 30,6). Erst dann wird Israel Jahwe lieben und seine Gebote
erfüllen können.
Gegenüber der in der Forschung so genannten
"priesterlichen" Theologie in Genesis 17 und anderen Texten des Pentateuch,
die großen Wert auf die körperliche Beschneidung legen, scheinen die sog. "deuteronomistischen"
Aussagen über eine Beschneidung der Herzen (vgl. auch Deuteronomium 10,16;
Jeremia 4,4) mehr Wert auf die innere Einstellung zu legen. In diese Richtung
scheint auch Jesaja 56 zu gehen, wo auch "Verschnittenen", die sich
gar nicht beschneiden lassen können, ein Denkmal und ein Name (hebr. yad
wa-schem) im Haus Gottes zugesagt werden, wenn sie nur den Sabbat halten, den
Willen Gottes erfüllen und am Bund mit ihm festhalten. Hier zeichnet sich
zumindest die Möglichkeit ab, ohne Beschneidung zu Israel zu gehören.
Macht man
sich diese Diskussion in der Bibel klar, verliert die Forderung der Beschneidung
in Genesis 17 ihren scheinbar unumstößlichen Charakter und wird zu einem Modell
der Identität Israels, das in einer bestimmten Situation historisch entstanden
ist und in diesem Kontext verständlich ist, aber nicht unbedingt für alle
Zeiten Gültigkeit haben muss.
Dass
Traditionen immer wieder kritisch zu prüfen und gegebenenfalls auch zu ändern sind,
ist eine Einsicht, die in der Hebräischen Bibel mit einigem Gewicht sowohl von
den Propheten (vgl. nur Jesaja 1, Jeremia 7 oder Ezechiel 18 und 20) als auch
von den Weiheitslehrern (Kohelet!) entwickelt und vertreten wird. Religiös
motivierte Kinderopfer werden im Zuge der Entwicklung der Hebräischen Bibel zunehmend
kritischer betrachtet und am Ende abgelehnt (vgl. Richter 11, Genesis 22, und dann
Jeremia 7,31; Deuteronomium 12,31). Ebenso abgelehnt werden Eingriffe in die Integrität
des Körpers durch Rasur, Einschnitte und Tätowierungen (Leviticus 19,27f). Ist
es plausibel, dass ein Gott, dem all dies ein Greuel ist, darauf besteht, dass
alle männlichen Angehörigen seines Volkes als Säuglinge beschnitten werden
müssen?
Aus
meiner Sicht ist das genauso wenig plausibel wie die Annahme, dass ungetaufte Säuglinge
ins Fegefeuer kommen, oder dass Menschen unbedingt rituell getauft werden müssen,
um als Mitglieder der Kirche akzeptiert werden zu können. Von daher ist es auch
theologisch konsequent, dass die züricher reformierte Kirche im 19. Jahrhundert
den Taufzwang abgeschafft hat. Vielleicht wäre eine ähnliche Entwicklung ja
auch im Blick auf die Beschneidung zumindest für liberale Juden und Muslime
denkbar.
Hinzu
kommt, dass damit auch eine Diskriminierung weiblicher Kinder beseitigt werden könnte.
Im liberalen Judentum hat man deshalb bereits "Lebensbund"-Zeremonien
für Mädchen in Analogie zum "Beschneidungsbund" der Knaben
entwickelt, die naturgemäß ohne chirurgische Manipulationen am Körper des
Kindes auskommen. Ließe sich dies vielleicht auch auf die Knaben übertragen?
(Vgl. den Vorschlag einer "Friedensbund"-Zeremonie.***)
All dies
sind Überlegungen, die zumindest von liberalen Juden vielleicht nachvollzogen oder
auf andere Weise weiter entwickelt werden können. Die hier skizzierten
Anregungen sind jedenfalls nicht als "christlicher Imperialismus" gemeint,
sondern als Beitrag zu einem interreligiösen Gespräch. Immerhin hat Abraham
Geiger als ein berühmter Vertreter des deutschen Reformjudentums schon im 19.
Jahrhundert die Beschneidung als einen "barbarischen und blutigen
Akt" bezeichnet - dann allerdings doch um der Einheit des Judentums willen
an dieser Tradition festgehalten.
* Der Wortlaut des Urteils findet
sich hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.html,
die Pressemitteilung des Gerichts
hier: