In einem Beitrag zum Feuilleton-Teil der Neuen Züricher
Zeitung vom 30.8.2012 mit dem Titel „Kindeswohl und Elternpflicht“* plädiert Ludger
Lütkehaus „für das Prinzip Aufschub“ in der religiösen Erziehung: „die Ausübung
der elterlichen Erziehungsrechte [darf] der späteren freien Entscheidung in
Fragen der Religionszugehörigkeit nicht irreversibel vorgreifen“. Eltern sind
dazu verpflichtet, „ihre unmündigen Kinder so früh wie möglich zur Mündigkeit
zu befähigen und die mündig gewordenen unverzüglich in ihre Freiheit als
«Weltbürger» zu entlassen“.
Vor diesem Hintergrund polemisiert Lütkehaus gegen die von
Peter Sloterdijk so genannten «Weitergabe-Institutionen», «Taufnationen» und
«Religionsnationen» als «geschlossene Entbindungsanstalten», die „für eine
unnötig vorauseilende Bekenntnisdetermination der unmündigen Kinder [sorgen].
In einer zirkulären konfessionellen Praxis schaffen sie selber jene homogenen
religiösen Milieus, die sie als Rechtfertigungsgrund der von ihnen ausgeübten
Konformierung bemühen.“